BERLIN/WEIDEN. Schuldner- und Insolvenzberatung gehören zu den wichtigen sozialen Aufgaben des Allgemeinen Rettungsverbandes (ARV). Der ARV Oberpfalz e. V. unterhält an fünf Standorten in seinem Zuständigkeitsbereich entsprechende Beratungsstellen: Regensburg, Schwandorf, Weiden i. d. OPf., Tirschenreuth und Erbendorf. Die Beratung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgt beim ARV sinnvollerweise grundsätzlich kostenlos. Alles andere hält man beim ARV für unseriös.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e. V., Berlin, hat der ARV-Onlineredaktion nun einen Gastbeitrag zum Thema Insolvenzberatung angeboten, den wir nachstehend veröffentlichen.
Die Insolvenzberatung als Unterstützung bei der Privatinsolvenz
Gastartikel von Isabel Frankenberg
Schulden entstehen schneller als gedacht. Egal ob es sich dabei um Mietschulden oder nicht beglichene Handyrechnungen handelt: Wer seine Verbindlichkeiten nicht mehr selbst zahlen kann, dem droht eine Privatinsolvenz. In diesem Fall sollte sich schnellstmöglich professionelle Hilfe von einer Schulden- und Insolvenzberatung geholt werden. Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. klärt in seinem kostenlosen Ratgeberportal auf.
Wer erst einmal Schulden angehäuft hat, wird diese meist nicht ohne Hilfe los. Wichtig ist vor allem, sich schnell Hilfe zu suchen. Hierzu lassen sich professionelle Beratungsstellen empfehlen, so z.B. eine Schulden- und Insolvenzberatung. Wie der Name schon sagt, wird bei einer solchen Stelle Hilfe bei Schulden aber auch bei Insolvenzverfahren angeboten.
Grundsätzlich erfolgt zunächst immer erst eine Schuldnerberatung. Diese muss in Anspruch genommen werden, wenn der Schuldner mit seinen Zahlungen überfordert ist und diese nicht mehr eigenständig begleichen kann. Im bestmöglichen Fall wird die Schuldnerberatung sogar schon vorher aufgesucht, denn dann kann dem Schuldner am schnellsten geholfen werden.
Im ersten Schritt der Schuldnerberatung erfolgt eine Schuldenbereinigung. Diese findet anders als beim Insolvenzverfahren zunächst außergerichtlich statt. Zudem analysiert die Beratung gemeinsam mit dem Betroffenen die genaue Situation des Schuldners. Fragen, wie: „Wie viele Schulden liegen vor?“ oder „Über welches Einkommen bzw. Vermögen verfügt der Schuldner“ werden gemeinsam geklärt.
Auf Grundlage dieser Analyse wird ein Plan erstellt, welcher eine Einigung mit den Gläubigern vorsieht und die Finanzlage des Schuldners verbessern soll. Hierzu ist es jedoch von großer Bedeutung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle und dem Schuldner stattfindet. Da der Betroffene alle Schulden, seine Lebenssituation sowie sein Vermögen offenlegen muss, ist eine große Vertrauensbasis die wichtigste Voraussetzung. Nur dann kann eine entsprechende Beratung stattfinden, welche bei Erfolg nicht nur eine außergerichtliche Einigung erzielt sondern auch einer Privatinsolvenz entgegenwirkt.
Sollte die außergerichtliche Einigung jedoch scheitern, folgt die Privatinsolvenz. Da ein Einigungsversuch hierzu jedoch Voraussetzung ist, muss ein Scheitern von einer anerkannten Stelle beglaubigt werden. Ist das der Fall, unterstützt die Insolvenzberatung den Schuldner auf dem kompletten Weg der Privatinsolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung. Anders als die Schuldnerberatung arbeitet die Insolvenzberatung also auf ein gerichtliches Verfahren hin.
Eine Insolvenzberatung wird von verschiedenen Stellen angeboten. Einige davon bieten die Beratung sogar kostenlos an. Hierbei handelt es sich meist um gemeinnützige Träger, wie der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt. Zudem gibt es eine Vielzahl von kommerziellen Stellen. Diese sind jedoch meist mit Kosten verbunden, die Betroffene zuvor telefonisch erfragen sollten. Eine seriöse Beratungsstelle wird transparent alle Angaben offenlegen. Weiterhin ist eine Insolvenzberatung auch durch einen Anwalt möglich. Hierbei fallen ebenfalls Kosten an.
Weitere Informationen zum Thema „Schuldner- und Insolvenzberatung“ finden Sie unter www.privatinsolvenz.net bei der Interessengemeinschaft Sozialrecht e. V.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e. V.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e. V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.
Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e. V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie die Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.