Weniger ist manchmal mehr: Qualität in Krankenhäusern erhöhen, unbegründete Ängste abbauen!

BONN/BERLIN. Anlässlich des aktuellen Gutachtens zur „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ bekräftigt der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) seine Empfehlungen zu einer Neuordnung der Krankenhausversorgung in allen Bundesländern. Dazu der Ratsvorsitzende und Mediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach:  

„Das Wohl der Patientinnen und Patienten muss der Leitmaßstab sein. Kliniken erbringen nachweislich viele Leistungen besser und sicherer, wenn sie diese häufig durchführen, personell gut aufgestellt sind und auch für Komplikationen optimal gerüstet sind. Dies ist wissenschaftlich gut belegt. Es gilt für die Notfallversorgung etwa von Herzinfarkten oder Schlaganfällen aber auch für spezialisierte Operationen. Im Interesse der Patienten sollten Kliniken sich daher auf ein bestimmtes Leistungsspektrum konzentrieren. Weniger ist hier manchmal mehr und das Krankenhaus um die Ecke ist nicht automatisch das bestgeeignete.“

Der stellvertretende Ratsvorsitzende und Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner ergänzt: „Die Angst vieler Menschen, dass sich ihre Versorgungssituation verschlechtert, wenn einzelne Abteilungen oder Krankenhäuser geschlossen oder anders genutzt werden sollen – z.B. für vorübergehende stationäre Pflege – , ist nachvollziehbar, aber bei einer sinnvollen Planung unbegründet. Gesundheitspolitikerinnen und –politiker sind hier – wie die Wissenschaft – gefordert, den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern, warum solche Maßnahmen besser für sie sind. Im europäischen Vergleich ist die Zahl der Krankenhausbetten in Deutschland sehr hoch, insbesondere in Ballungsgebieten. Hier würde ein Kapazitätsabbau zu einer insgesamt höheren Qualität führen. Eingesparte Mittel könnten zudem zur Sicherung von stationären Einrichtungen in dünner besiedelten Regionen genutzt werden, wenn diese zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind. Die begrenzten Mittel der Länder und Krankenversicherungen sind optimal einzusetzen. ‚Gutes Geld für gute Krankenhäuser‘ sollte daher das Motto sein!“

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Der Rat hat im Herbst 2018 ein umfangreiches Gutachten zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung vorgelegt. Darin empfiehlt er unter anderem, die Planung der Krankenhäuser stärker zusammen mit der Planung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchzuführen und sie zu einer leistungsorientierten Planung weiterzuentwickeln, die bestimmte Behandlungen plant und weniger die Bettenzahl. Prof. Gerlach: „Wir dürfen die Krankenhausplanung nicht länger isoliert sehen. Die sektorenübergreifende Planung gehört ganz oben auf die politische Agenda. Viele Leistungen könnten auch ambulant erbracht werden, was nicht nur effizienter sein kann, sondern oft auch dem Wunsch der Patientinnen und Patienten entspricht.“

Prof. Greiner sieht auch die Bundespolitik am Zug: „Mit dem sogenannten Strukturfonds hat der Gesetzgeber ein sinnvolles Instrument für den Kapazitätsabbau geschaffen. Der Fonds unterstützt die Umwandlung und Schließung von Kliniken. Er sollte finanziell gestärkt werden und stärker auf die Schließung ganzer Krankenhäuser in überversorgten Regionen wie z.B. manchen Großstädten abzielen. Zugleich sollte die Planung der Gesundheitsversorgung, gerade im stationären Bereich, zwischen den Ländern besser abgestimmt werden. Der Bund könnte hier eine koordinierende Rolle übernehmen.“

Prof. Gerlach unterstreicht, dass das Gutachten zur Krankenhauslandschaft in NRW in weiten Teilen mit den Analysen und Empfehlungen übereinstimmt, die der Sachverständigenrat 2018 in seinem Gutachten für ganz Deutschland gegeben hat: „Die Ergebnisse zur stationären Versorgung in NRW zeigen exemplarisch, dass eine Konzentration auf besonders geeignete Kliniken zu einer besseren Versorgungsqualität beitragen könnte. Ich würde es begrüßen, wenn die Politik auf Bundes- und Länderebene den Mut aufbringt und beherzt die Neuordnung der Krankenhauslandschaft angeht.“

Das Gutachten des Rates „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ ist abrufbar unter www.svr-gesundheit.de, eine gemeinsame Erklärung der Sachver- ständigenräte Gesundheit und Wirtschaft zur Krankenhausversorgung unter https://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=643